Sonderfahrten
Die Sonderfahrten sind Teil der praktischen Grundausbildung, sie sind Pflichtfahrstunden. Hierzu zählt die Überlandfahrt, die Autobahnfahrt und die Nachtfahrt. So müssen z.B. für die
Klasse B A A1
Überland 5 Fahrstunden
Autobahn 4 Fahrstunden
Nachtfahrt 3 Fahrstunden
am Ende der Ausbildung durchgeführt werden
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Fahrschule Heinz Fehn Bad Steben Lochau 12 | Heinz.Fehn@t-online.de